Interview mit Heidrun Fink

Silvester verbinde ich mit dem Jahresabschluss und der Hoffnung, dass es keine Unfälle mit Feuerwerk gibt.

Im Interview mit Silvester.in verät Heidrun Fink, Prüfleiterin für pyrotechnische Gegenstände beim BAM, wie Silvesterfeuerwerk getestet wird und welche Kriterien es erfüllen muss, um in den Verkauf zu gelangen. Außerdem gibt sie Ratschläge, worauf man beim Abbrennen von Feuerwerk achten sollte.

Silvester ohne Raketen und Böller, das ist für die meisten Menschen undenkbar. Und so werden allein in Deutschland alljährlich mehr als 100 Millionen Euro für Silvesterfeuerwerk ausgegeben. Damit Feuerwerksartikel in Deutschland verkauft werden dürfen, müssen sie zuvor geprüft werden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)1 ist eine der wichtigsten Prüfstellen in Europa.

Silvester ohne Raketen und Böller, das ist für die meisten Menschen undenkbar. Und so werden allein in Deutschland alljährlich mehr als 100 Millionen Euro für Silvesterfeuerwerk ausgegeben. Damit Feuerwerksartikel in Deutschland verkauft werden dürfen, müssen sie zuvor geprüft werden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)1 ist eine der wichtigsten Prüfstellen in Europa.

Silvester ohne Raketen und Böller, das ist für die meisten Menschen undenkbar. Und so werden allein in Deutschland alljährlich mehr als 100 Millionen Euro für Silvesterfeuerwerk ausgegeben. Damit Feuerwerksartikel in Deutschland verkauft werden dürfen, müssen sie zuvor geprüft werden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)1 ist eine der wichtigsten Prüfstellen in Europa.

  • Silvester.in: Was fällt Ihnen ein, wenn Sie an Silvester denken?

    Heidrun Fink: Silvester verbinde ich mit dem Jahresabschluss und der Hoffnung, dass es keine Unfälle mit Feuerwerk gibt.

  • Silvester.in: Können Sie in wenigen Worten beschreiben, was die BAM macht?

    Heidrun Fink: Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich Bundesministerium für Wirtschaft. Sie gewährleistet durch ihre Forschungen und Prüfungen an verschiedensten Materialen die Sicherheit in Technik und Chemie. Weiterhin ist sie tätig in Bereichen der Beratung der Bundesregierung (für die einzelnen Ministerien) und der Wirtstaft sowie im nationalen als auch im internationalen Bereich der Materialtechnik und Chemie. Im Rahmen dieses Arbeitsfeldes führt die BAM unter anderem auch Konformitätsbewertungsverfahren für das Feuerwerk durch.

  • Silvester.in: Worauf sollte man beim Kauf von Silvesterfeuerwerk achten?

    Heidrun Fink: Auf der Verpackung sollte eine Zulassungsnummer (noch bis 2017 gültig, zum Beispiel BAM-PII-1234) oder Registriernummer mit CE-Zeichen (zum Beispiel 0589-F2-1234 und CE 0589) zu finden sein. Bei Unklarheiten kann man diese Nummern auf der BAM-Homepage in der Suchmaske eingeben und Information zu diesen finden.

  • ©Foto: BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Eine Rakete wird auseinandergenommen, um ihre Bestandteile zu untersuchen.

    Silvester.in: Können Sie erläutern, wie die BAM Silvesterfeuerwerk testet?

    Heidrun Fink: Grundlage für die Prüfungen ist die europäische Norm 15947. Nach dieser Norm werden mindestens 33 Gegenstände geprüft: zehn Gegenstände im Anlieferungszustand sowie zehn Gegenstände, die zuvor mechanisch belastet und zehn Gegenstände, die zuvor thermisch belastet wurden. Diese 30 Gegenstände werden einer Funktionsprüfung unterzogen. Die Norm 15947 schreibt dabei Anforderungen bei der Funktion der Feuerwerkskörper vor, die eine sichere Verwendung (nach Gebrauchsanweisung) gewährleisten. Es werden unter anderem Verzögerungszeiten, Lautstärken in entsprechenden Sicherheitsabständen, brennendes Material, Mindestexplosionshöhen, Flugwinkel bei Raketen und weiteres bei den Funktionsprüfungen bewertet. Drei weitere Gegenstände werden zudem in ihre Einzelteile zerlegt und die Effektsubstanzen chemisch auf verbotene Substanzen untersucht. Weiterhin werden bei der Zerlegung die Einzelmassen überprüft und mit den zulässigen Massen nach der Norm abgeglichen. Wird ein Fehler bei den 33 geprüften Gegenständen festgestellt, ist das ein Versagungsgrund. Ein fehlerhaft getesteter Feuerwerkskörper würde in diesem Fall nicht für den europäischen Markt zugelassen werden.

  • ©Foto: BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Funktionstest von Feuerwerkskörpern auf dem Testgelände der BAM in der Nähe von Baruth/Mark.

    Silvester.in: Welche Kategorien von Silvesterfeuerwerk unterscheidet die BAM?

    Heidrun Fink: Es gibt die Kategorien F1 und F2. Unter Kategorie F1 fallen alle Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen. Diese Feuerwerkskörper können das ganze Jahr vertrieben und verwendet werden. Auch Kinder ab zwölf Jahren dürfen diese benutzen. Beispiele hierfür sind Knallbonbons, Wunderkerzen, Party-Knaller, Tischfeuerwerk, Knallerbsen, kleine Fontänen oder Bodenfeuerwirbel Die Kategorie F2 umfasst alle Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Diese Feuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur an den letzten drei Werktagen eines Jahres vertrieben werden. Verwendet dürfen sie nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar und nur von Personen über 18 Jahren. Das sind beispielsweise Knallkörper und Böller, Raketen, Feuerwerksbatterien, aufsteigende Wirbel, größere Fontänen, Römische Lichter sowie Feuertöpfe.

  • ©Foto: BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Messung des Schallpegels von Feuerwerkskörpern.

    Silvester.in: Worin unterscheidet sich von der BAM geprüfte Ware von ungeprüfter Ware?

    Heidrun Fink: Seit Inkrafttreten der europäischen Richtlinie 2007/23/EG vom 23. Mai 2007 und der nationalen Umsetzung des 4. SprengÄndG vom 1. Oktober 2009 ist die BAM nicht mehr die einzige Stelle, die Feuerwerkskörper prüfen darf. Es gibt zurzeit von der europäischen Kommission 17 benannte Stellen in Europa. Die BAM ist eine der 17 benannten Stellen. Der Hersteller hat das Recht, sich eine der Stellen auszusuchen, die die EG-Baumusterprüfung an den Feuerwerkskörpern auf der Grundlage der Norm 15947 durchführt. Jede benannte Stelle hat eine Kennziffer. Die BAM hat die Kennziffer 0589. Hat die BAM die Prüfungen durchgeführt und bei einer positiven Prüfung die Registriernummer erteilt, so wird diese wie folgt zu erkennen sein: 0589-F2-1234. Steht eine andere Kennziffer (zum Beispiel 0163 für die spanische benannte Stelle) vor der Kategorieangabe F2, hat eine andere benannte Stelle die EG-Baumusterprüfung durchgeführt. Dies ist ebenfalls rechtens. Ein Feuerwerkskörper kann dann erst auf den europäischen Markt, wenn neben der EG-Baumusterprüfung auch noch eine Qualitätssicherung an den nachgefertigten Produkten erfolgreich durchgeführt worden ist. Welche der benannten Stelle die Überwachung des Qualitätssicherungssystems des Herstellers/Einführers durchführt, ist an der Kennziffer, die hinter dem CE-Zeichen steht, zu erkennen. Führt die BAM die Überwachung durch, sieht es folgendermaßen aus: CE 0589. Vor dem Vertrieb und der Verwendung in Deutschland sind die Gegenstände nach der 1. SprengV vor der erstmaligen Verwendung bei der BAM anzuzeigen. Die BAM vergibt für den Nachweis dieser Anzeige eine Identifikationsnummer, diese muss allerdings nicht mit in die Anleitung aufgebracht werden. Die BAM veröffentlicht in einer Liste auf ihrer BAM-Homepage alle Identifikationsnummern für Feuerwerkskörper, die in Deutschland auch eingeführt und verwendet werden dürfen. Bis 2017 gelten noch die alten Zulassungszeichen, die bis dahin noch verwendet werden dürfen. Erkennbar sind diese: z. B. BAM-PII-1234.

  • ©Foto: BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Prüfung dokumentiert.

    Silvester.in: Welche Kriterien muss Silvesterfeuerwerk erfüllen, damit es das BAM-Prüfsiegel erhält?

    Heidrun Fink: Die Feuerwerkskörper sollen bei der normalen Handhabung sicher funktionieren. Auf dieser Grundlage hat die europäische Norm 15947 diverse Anforderungen an die Feuerwerkskörper festgelegt. Beispielsweise muss die Brenndauer der Anzündung zwischen 3,0 und 8,0 s betragen. Bei Raketen darf der Aufstiegswinkel bis zu einer Höhe von 20 m vom Erdboden um nicht mehr als 15° von der Senkrechten abweisen. Die Feuerwerkskörper müssen während der Funktion aufrecht stehen bleiben und dürfen nicht umkippen. Bei Raketen darf eine Mindestexplosionshöhe von 20 Metern nicht unterschritten werden. Bei Batterien sind dies mindestens acht Meter. Die Lautstärke darf bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in einer Entfernung von acht Metern 120 dB(AI) nicht überschreiten. Bei Kategorie F1-Feuerwerkskörpern liegt die Messentfernung bei einem Meter. Hier dürfen ebenfalls die 120 dB(AI) nicht überschritten werden. Zudem darf brennendes oder glimmendes Material bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 nicht mehr als einen Meter und bei Feuerwerk der Kategorie F2 nicht mehr als acht Meter entfernt auf den Erdboden fallen. Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhält dieser Feuerwerkskörper eine Registriernummer.

  • Silvester.in: Kann man sich als Verbraucher sicher sein, dass Feuerwerk mit dem Prüfsiegel wirklich sicher ist?

    Heidrun Fink: Da bei der nachgeschalteten Qualitätssicherung der nachgefertigten Feuerwerkskörper nur stichprobenartig und keine 100 %-Prüfung erfolgt, kann immer noch etwas passieren. Daher sollte man bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern eine gewisse Vorsicht und Sorgfalt walten lassen.

  • Silvester.in: Worauf sollte beim Abbrennen von Feuerwerk geachtet werden?

    Heidrun Fink: Vor der Verwendung sollte unbedingt die Kennzeichnung geprüft sowie die Aufstellanleitung und die Sicherheitshinweise gelesen werden. Auch sollte man einen Sicherheitsabstand von einem Meter bei Feuerwerk der Kategorie 1 und von acht Metern bei Feuerwerk der Kategorie 2 einhalten. Niemals sollte sich ein Körperteil beim Anzünden über dem Feuerwerkskörper befinden. Wichtig ist auch ein fester und gerader Untergrund. Batterie- und Kombinationsfeuerwerke sollten zudem nicht in der Nähe von großen Gebäuden, Bäumen oder ähnlichem abgeschossen werden. Gerne werden Knallkörper, besonders sogenannte „China-Böller“, in der Hand angezündet und dann weggeworfen. Dies birgt jedoch Gefahren. Stattdessen sollte man die Knallkörper auf den Boden legen und dann anzünden. Auch Raketen sollten unter keinen Umständen aus der Hand abgeschossen werden. Freistehende Einzelflaschen sind als Abschussrampe ungeeignet, da sie umkippen können. Damit das nicht passieren kann, sollte man sie in einen Getränkekasten stellen.

  • Silvester.in: Wie sollte Feuerwerk gelagert werden?

    Heidrun Fink: Die Feuerwerkskörper sollten kühl und trocken aufbewahrt werden. Des Weiteren sind die Lagervorschriften nach der 2. SprengV einzuhalten. Danach dürfen in einem Gebäude mit Wohnraum max. 1 kg Nettoexplosivstoffmasse (reine Effektmasse enthalten im Feuerwerk) gelagert werden.

  • Silvester.in: Welchen Rat haben Sie für Leute, die Feuerwerk im Internet kaufen wollen?

    Heidrun Fink: Auch für das Internet gilt: Von Ausnahmen abgesehen kann nur an den letzten drei Werktagen im Jahr Feuerwerk gekauft und vom 31. Dezember bis 1. Januar gezündet werden. Wenn der Feuerwerkskörper in Deutschland verwendet werden soll, sollte man auf der BAM-Homepage die Zulassungs- oder Registriernummer kontrollieren.

  • Silvester.in: Wie viele Tage vor Silvester planen Sie, was Sie zum Jahreswechsel machen?

    Heidrun Fink: Ich plane generell nicht vor, es sei denn, ich verreise über die Feiertage.

  • Silvester.in: Wie viele Vorsätze haben Sie zum Jahreswechsel im Durchschnitt?

    Heidrun Fink: Ich habe nie Vorsätze zum Jahreswechsel.

  • Silvester.in: Vielen Dank für das Gespräch!

Autor: Sebastian Scholtysek Das Interview mit Heidrun Fink führte Sebastian Scholtysek. Wenn du Fragen zum Interview hast, erreichst du Sebastian einfach per E-Mail unter [email protected].


Quellen und Verweise

1 BAM - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung