Rund um
Silvesterfeuerwerk

Jedes Jahr am 31.12. um 00:00 Uhr versammeln sich weltweit Millionen von Menschen um das Neue Jahr mit Raketen, Böllern und Feuerwerkskörpern zu begrüßen. Hier erfährst du alles, was du über Feuerwerk wissen musst. Wir zeigen dir die schönsten und größten Feuerwerke weltweit.

Silvesterfeuerwerk kaufen

Bei unserem Partnershop Pyroland.de findet ihr die größte Auswahl und die besten Effekte. Unter Silvesterfeuerwerk versteht man Feuerwerksartikel der Kategorie F2. Diese Artikel dürfen zu Silvester von jedermann über 18 Jahre gekauft werden. Es ist aber auch möglich das ganze Jahr über Raketen, Silvesterknaller und andere Feuerwerksprodukte zu kaufen und abzubrennen. Dafür benötigt Ihr eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (z.B. Ordnungsamt)

Batterien

Knaller & Böller

Raketen

Leuchtfeuerwerk

Bengalos

Farbiger Rauch

Konfetti Shooter

Feuerwerkssortimente

Silvesterfeuerwerk Sonderangebote

Arten von Feuerwerk

Der heutige Stand der Pyrotechnik macht eine Vielzahl verschiedener Arten von Feuerwerken für verschiedene Anlässe und mit ganz unterschiedlichen Effekten möglich. Vom kleinen Tischfeuerwerk für den Heimgebrauch bis hin zu spektakulärer Feuerwerkskunst für Großveranstaltungen, jede Art wird durch ihre ganz eigenen Formen und Farben, Geräuscheffekte, Rauch-, Wärme- und Nebelentwicklung charakterisiert.

Dabei können nach Art der Steighöhe, nach zugelassenem Ort oder nach Gefährdung durch die Feuerwerkskörper unterschiedliche Klassifizierungen vorgenommen werden:

Indoor-Feuerwerk

Wie der Name schon sagt, wurden Indoor-Feuerwerke für geschlossene Räume entwickelt. Sie werden meist für Bühnenfeuerwerke, als Effekte bei Theateraufführungen oder Musikveranstaltungen verwendet.

Outdoor-Feuerwerk

Zu den Outdoor-Feuerwerken werden alle Feuerwerkskörper gezählt, die nur im Außenbereich gezündet werden dürfen, da sie gesundheitsgefährdende Verbrennungsprodukte produzieren.

Kleinstfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Feuerwerksklasse I dürfen ohne Altersbeschränkung auch von Nicht-Pyrotechnikern gezündet werden. Früher wurden sie auch als Tafelfeuerwerk oder Salonfeuerwerk bezeichnet.

Kleinfeuerwerk

Diese Feuerwerkskörper gehören zur Feuerwerksklasse II und dürfen aufgrund der geringen von ihnen ausgehenden Gefahr nicht nur von Pyrotechnikern abgebrannt werden, jedoch nur von volljährigen Personen.

Großfeuerwerk und Mittelfeuerwerk

Feuerwerke der Klassen III und IV dürfen unter Befolgung gesetzlicher Vorschriften nur von ausgebildeten Pyrotechnikern gezündet werden. Die beiden Klassen unterscheiden sich vor allem in der Größe der Feuerwerke.

Bengalisches Feuer

Bengalfeuer oder kurz Bengalos werden meist in Form von Bengalfackeln bei Konzerten, Fußballveranstaltungen oder Aufführungen, aber auch als Notsignal in der Seefahrt verwendet.

Knallpatronen

Knallpatronen, auch als Vogelschreck bezeichnet, werden meist mit einer Schreckschusswaffe abgeschossen und erzielen ihren Effekt durch einen lauten Knall, Leuchtspur-Knallpatronen erzeugen darüber hinaus einen Lichteffekt.

Böller

Als Böller werden Feuerwerkskörper mit reinen Geräuscheffekten bezeichnet. Je nach Gefährlichkeit zählen einige von ihnen, zum Beispiel die Knallfrösche, zu den Scherzartikeln.

Signalmittel

Besonders in der Schifffahrt, aber auch im Rettungsdienst sowie bei Outdooraktivitäten, besonders in den Bergen, werden Signalgeräte mit Pyrotechnik eingesetzt, Dazu zählen Signalraketen, Leuchtfackeln und Rauchsignale.

Wunderkerzen

Wunderkerzen oder auch Sternwerfer gehören zu den Feuerwerkskörpern, die in der Hand gehalten werden können. Sie bestehen aus einem Stab mit einer Brennschicht, die den charakteristischen Funkenregen versprüht.

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Experteninterviews zu Pyrotechnik und Feuerwerk

Wir haben eine reihe namhafter Pyrotechniker, Feuerwehrmänner, Wissenschaftler und anderen Experten auf ihrem Gebiet zum Feuerwerk befragt.

  • Interview mit Markus Katterle

    Tipps von einem Profi-Feuerwerker

    Er ist kein Fan von “bunten Blumensträußen” am Himmel und hält Silvester in Neukölln für eine “Nahkampfzone”: Markus Katterle ist ein alter Hase im Feuerwerksgeschäft. 1987 gründete er in Bielefeld FLASH ART1. Die Firma ist mittlerweile an zwölf Standorten vertreten und bietet weltweit Multimedia-Shows mit Pyro-, Laser- und Wassertechnik an.

    Lies hier das ganze Interview
  • Interview mit Svenja Koch

    "Wir wollen die Menschen ein bisschen pieksen, mehr nicht!"

    Seit drei Jahrzehnten macht das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt mit seiner Aktion “Brot statt Böller1“ Schlagzeilen. Spenden statt Geld verpulvern lautet die Botschaft. Was genau steckt dahinter? Im Gespräch mit Britta Zachau erklärt Svenja Koch, Pressesprecherin von Brot für die Welt2, wen die Aktion erreichen soll, was von den Spenden gekauft wird und dass niemand das Feiern an Silvester verteufeln will. Doch im Feuerwerksgeschäft eine Spendendose aufzustellen, ginge ihr auch zu weit: “Ich glaube nicht, dass es die Intention der Aktion ist, diese beiden Welten zu harmonisieren.”

    Lies hier das ganze Interview
  • Interview mit Alexander Zimmer

    Der Respekt uns Feuerwehrleuten gegenüber hat in den letzten Jahren stark abgenommen

    Sie sind diejenigen, die eingreifen, wenn es an Silvester brenzlig wird – die Frauen und Männer der Feuerwehr. Brandamtmann Alexander Zimmer ist einer von ihnen. Seit 27 Jahren, davon zwanzig im gehobenen Dienst und als Einsatzleiter für größere Schadenslagen, ist er für die Berufsfeuerwehr Hagen1 im Einsatz.

    Lies hier das ganze Interview
    © Foto: Silvester.in
  • Interview mit Heidrun Fink

    Silvester verbinde ich mit dem Jahresabschluss und der Hoffnung, dass es keine Unfälle mit Feuerwerk gibt.

    Im Interview mit Silvester.in verät Heidrun Fink, Prüfleiterin für pyrotechnische Gegenstände beim BAM, wie Silvesterfeuerwerk getestet wird und welche Kriterien es erfüllen muss, um in den Verkauf zu gelangen. Außerdem gibt sie Ratschläge, worauf man beim Abbrennen von Feuerwerk achten sollte.

    Lies hier das ganze Interview
    im Interview: Heidrun Fink - Prüfuleiterin für Pyrotechnik bei der BAM

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Rechtliche Fragen

Feuerwerkskörper unterliegen in Deutschland ganz bestimmten rechtlichen Auflagen, die einen möglichst sicheren Umgang mit ihnen sicherstellen sollen. Besonders große Feuerwerke können bei unsachgemäßer Verwendung eine hohe Gefahr darstellen, sodass für sie besonders strenge Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften gelten. Hierzulande regeln verschiedene Gesetze wie das Sprengstoffgesetz den Umgang mit den Feuerwerkskörpern der verschiedenen Klassen.

Feuerwerksklassen

Feuerwerkskörper sowie andere pyrotechnische Gegenstände werden in Deutschland nach dem Sprengstoffgesetz in verschiedene Klassen unterteilt, die sich nach ihrem Verwendungszweck und ihrer Gefährlichkeit unterscheiden: Gegenstände zu Vergnügungszwecken gehören in die Klassen I bis IV, Gegenstände für technische Zwecke werden in die Klassen T1 und T2 eingeordnet. Alle Klassen unterliegen bestimmten Bestimmungen, was die Satzmenge sowie die maximal zulässige Knallsatzmenge und den Schalldruckpegel betrifft.

  • Feuerwerksklasse I

    Feuerwerkskörper der Klasse I nennt man auch Kleinstfeuerwerke. Hier sind die gesetzlichen Richtlinien am wenigsten streng: Feuerwerke der Klasse I dürfen das ganze Jahr über verkauft werden, auch an minderjährige Personen. Es wird dennoch eine Altersbeschränkung von 12 Jahren empfohlen. Zur Klasse I gehören zum Beispiel Wunderkerzen sowie verschiedene Tischfeuerwerke.

  • Feuerwerksklasse II

    Feuerwerke, die in die Klasse II eingeordnet werden, bezeichnet man auch als Kleinfeuerwerke. Sie dürfen auch an Nicht-Pyrotechniker abgegeben werden, jedoch ist ihre Benutzung nur am letzten und ersten Tag jeden Jahres erlaubt. Außerhalb diesen Zeitraums ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Zur Klasse II zählen zum Beispiel die typischen Silvesterraketen.

  • Feuerwerksklasse III

    In die Feuerwerksklasse III ordnet man die sogenannten Mittelfeuerwerke ein, die nur von Pyrotechnikern erworben und gezündet werden dürfen. Für den Kauf und die Verwendung dieser Feuerwerke benötigt man nach dem Sprengstoffgesetz einen Befähigungsschein. Von den Großfeuerwerken unterscheiden sich Feuerwerkskörper der Klasse III in erster Linie durch eine geringere Steghöhe und Menge an Sprengmittel.

  • Feuerwerksklasse IV

    Die sogenannten Großfeuerwerke gehören in die Feuerwerksklasse IV und dürfen nur von Pyrotechnikern erworben und benutzt werden. Ihre Verwendung muss außerdem rechtzeitig bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies gilt auch für die Klasse III, hier ist jedoch eine kurzfristigere Meldung möglich.

  • Sonderklasse T1

    Feuerwerke der Klasse T1 können das ganze Jahr über erworben und gezündet werden, jedoch nur von volljährigen Personen. Personen ab 14 Jahren dürfen sie im Rahmen von Lehre oder Sport unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten verwenden. Auch Bühnenfeuerwerke gehören in die Klasse T1. Bei ihrer Verwendung müssen weitere Auflagen beachtet werden.

  • Sonderklasse T2

    Pyrotechnische Gegenstände, die in die Klasse T2 eingeordnet werden, dürfen nur von Inhabern einer besonderen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins erworben und abgebrannt werden.


Sprengstoffgesetz und Unfallverhütung

In Deutschland gibt es verschiedene Vorschriften und Gesetze, die die Herstellung und Verwendung von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen allgemein regeln. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Normen, die den Umgang mit Explosivstoffen in einem gefährlichen Betriebsteil regeln. Die in ihnen enthaltenen allgemein verbindlichen Bestimmungen dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz und gelten zum Beispiel für die Herstellung, Verarbeitung, Untersuchung, Beförderung und Aufbewahrung von Stoffen wie Schwarzpulver, Sprengstoffe, Zündstoffe und Munition. In ihnen sind zum Beispiel bestimmte Sicherheitsabstände, Personen- und Mengenbeschränkungn sowie die Einordnung in verschiedene Fegahrengruppen festgeschrieben.

Neben den Unfallverhütungsvorschriften regeln verschiedene Sprengstoffgesetze den Umgang mit Pyrotechnik:

  • Das Sprengstoffgesetz (SprengG)

    Das Sprengstoffgesetz regelt die wichtigsten relevanten Fragen zum Umgang mit Sprengstoffen und Pyrotechnik. In ihm enthalten sind zum Beispiel Paragraphen zur Regelung der Erlaubniserteilung, des Erwerbs und Verkaufs sowie verschiedene Schutzvorschriften zum Umgang mit den gefährlichen Materialien. Neben dem Sprengstoffgesetz kann das entsprechende Ministerium selbständig eigene rechtskräftige Erweiterungen und Ergänzungen zum Sprengstoffgesetz vornehmen, die Verordnungen zum Sprengstoffgesetz:

  • Die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

    Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz ergänzt die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes in verschiedenen Bereichen wie der Zulassung und Klassifikation pyrotechnischer Gegenständen sowie Vorschriften über die Voraussetzungen der Fachkunde zum Erwerb eines Befähigungsscheines. Diese Verordnung enthält auch verschiedene Vorschriften für nicht-pyrotechnische Sprengstoffe.

  • Die 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)

    Die Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz betrifft vor allem die Lagerung pyrotechnischer Sätze und Gegenstände. Hier werden auch die Anforderungen für die entsprechenden Lager und Lagerräume sowie die zulässigen Lagermengen.

  • Die Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV)

    Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz regelt verschiedene Vorschriften wie die jeweiligen einzuhaltenden Sicherheitsabstände. Diese Vorschrift hat jedoch für die Pyrotechniker keine Bedeutung, ihre Einhaltung muss von den Ordnungsbehörden durchgesetzt und überwacht werden.


Die Geschichte der Pyrotechnik

Die Geschichte der Feuerwerkskunst geht wahrscheinlich bis in die Song-Dynastie Chinas zurück. Die ersten Darbietungen zeigten jedoch reine Knalleffekte, keine Lichter und Farbeffekte. Aus dem Gebrauch des Schwarzpulvers entwickelte sich in Italien eine eigene europäische Feuerwerkskunst, die sich über den ganzen Kontinent verbreitete.

Besonders in der Barockzeit stellten Feuerwerke einen wichtigen Teil der höfischen Feste dar, was sich bis heute durch die sogenannten Barockfeuerwerke zeigt. In den darauf folgenden Jahrhunderten wurde die Pyrotechnik weiterentwickelt, bis aufwändige Feuerwerksdarstellungen heutzutage mit Computertechnik in ganz neuer Präzision möglich wurden.

In Amerika und Europa sind die Feuerwerke vor allem zu Silvester nicht mehr wegzudenken. Auch zu Feiertagen, aber auch zu großen privaten Feiern stellen sie eine beliebte Form der Unterhaltung dar. Auch zu Großveranstaltungen wie Fußballspielen und nicht zuletzt in der Bühnentechnik spielen Feuerwerke eine wichtige Rolle.

Der Brauch des Feuerwerks zu Silvester

Die Tradition des Böllerns und der Feuerwerke zu Silvester geht auf alte heidnische Bräuche zurück, die heute allerdings kaum noch bekannt sind. Ursprünglich dienten die lauten Geräusche der Geistervertreibung. Die bösen Geister sollten vertrieben und nicht mit in das neue Jahr genommen werden.

Später wurden Feuerwerke zu Freudenfesten und staatlichen Festen sowie zu Ehren von Schutzheiligen veranstaltet. Heutzutage symbolisieren die Raketen und Böller zu Silvester eher die Freude über das Ende des alten Jahres und läuten den Beginn des neuen Jahres ein.