Rund um
Silvesterfeuerwerk
Jedes Jahr um Mitternacht begrüßen weltweit Millionen Menschen das neue Jahr mit Feuerwerk. Auf dieser Seite finden Sie die Arten und Kategorien von Feuerwerk, die Regeln in Deutschland, Interviews mit Fachleuten, die Debatte um ein Verbot und die Geschichte der Pyrotechnik.
Feuerwerk kaufen und zünden: die Regeln
Unter Silvesterfeuerwerk versteht man Feuerwerk der Kategorie F2: Raketen, Batterien, Fontänen und Böller. In Deutschland gilt dafür:
- Verkauf: nur vom 29. bis 31. Dezember. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, beginnt der Verkauf am 28. Dezember.
- Alter und Tage: Kaufen und zünden dürfen nur Erwachsene ab 18 Jahren, zünden nur am 31. Dezember und 1. Januar.
- Außerhalb von Silvester: nur mit Erlaubnis oder Befähigungsschein, und das Feuerwerk muss zwei Wochen vorher bei der Behörde angezeigt werden.
- Verbotene Orte: die unmittelbare Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern. Viele Städte richten zusätzlich Verbotszonen ein.
- Zulassung: Kaufen Sie nur Feuerwerk mit CE-Zeichen und Registriernummer. Böller ohne Zulassung sind verboten und oft gefährlich.
Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk der Kategorie F1 sind das ganze Jahr erlaubt, ab 12 Jahren. In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln: In Wien ist alles ab Kategorie F2 verboten, in der Schweiz regeln Kantone und Gemeinden die Einzelheiten. Tipps für den Abend finden Sie auf unserer Seite Silvester zu Hause.
Quellen: § 3a Sprengstoffgesetz, § 20, § 22 und § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, abgerufen am 29.09.2026.
Arten von Feuerwerk
Der heutige Stand der Pyrotechnik macht eine Vielzahl verschiedener Arten von Feuerwerken für verschiedene Anlässe und mit ganz unterschiedlichen Effekten möglich. Vom kleinen Tischfeuerwerk für den Heimgebrauch bis hin zu spektakulärer Feuerwerkskunst für Großveranstaltungen, jede Art wird durch ihre ganz eigenen Formen und Farben, Geräuscheffekte, Rauch-, Wärme- und Nebelentwicklung charakterisiert.
Dabei können nach Art der Steighöhe, nach zugelassenem Ort oder nach Gefährdung durch die Feuerwerkskörper unterschiedliche Klassifizierungen vorgenommen werden:
Indoor-Feuerwerk
Für geschlossene Räume sind Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 und Bühnenpyrotechnik der Kategorien T1 und T2 vorgesehen. Bühnenpyrotechnik wird bei Theateraufführungen, Konzerten und Shows eingesetzt.
Outdoor-Feuerwerk
Zu den Outdoor-Feuerwerken gehören alle Feuerwerkskörper, die nur im Freien gezündet werden dürfen, darunter das gesamte Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2.
Kleinstfeuerwerk
Kleinstfeuerwerk gehört zur Kategorie F1: Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Es darf das ganze Jahr verkauft und verwendet werden, an Personen ab 12 Jahren. Früher hieß es auch Tafel- oder Salonfeuerwerk.
Kleinfeuerwerk
Kleinfeuerwerk ist die Kategorie F2, also das typische Silvesterfeuerwerk mit Raketen, Batterien und Böllern. Kaufen und zünden dürfen es nur Erwachsene ab 18 Jahren, zünden nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Großfeuerwerk und Mittelfeuerwerk
Mittelfeuerwerk (Kategorie F3) und Großfeuerwerk (Kategorie F4) dürfen nur Personen mit behördlicher Erlaubnis oder Befähigungsschein erwerben und abbrennen. Die beiden Kategorien unterscheiden sich in der Gefahr, die von ihnen ausgeht.
Bengalisches Feuer
Bengalfeuer oder kurz Bengalos werden meist als Fackeln bei Konzerten und Aufführungen, aber auch als Notsignal in der Seefahrt verwendet. In Fußballstadien ist das Abbrennen verboten.
Knallpatronen
Knallpatronen, auch als Vogelschreck bezeichnet, werden meist mit einer Schreckschusswaffe abgeschossen und erzielen ihren Effekt durch einen lauten Knall, Leuchtspur-Knallpatronen erzeugen darüber hinaus einen Lichteffekt.
Böller
Als Böller werden Feuerwerkskörper mit reinen Knalleffekten bezeichnet. Kleine Knallartikel wie Knallerbsen gehören zur Kategorie F1, die meisten Böller zur Kategorie F2. Böller ohne Zulassung, etwa aus dem Ausland, sind in Deutschland verboten und oft gefährlich.
Signalmittel
Besonders in der Schifffahrt, aber auch im Rettungsdienst und bei Outdooraktivitäten in den Bergen werden Signalmittel mit Pyrotechnik eingesetzt. Dazu zählen Signalraketen, Leuchtfackeln und Rauchsignale.
Wunderkerzen
Wunderkerzen oder auch Sternwerfer gehören zu den Feuerwerkskörpern, die in der Hand gehalten werden können. Sie bestehen aus einem Stab mit einer Brennschicht, die den charakteristischen Funkenregen versprüht.










Experteninterviews zu Pyrotechnik und Feuerwerk
Wir haben Pyrotechniker, Feuerwehrleute, Prüfer und weitere Fachleute zum Feuerwerk befragt.
Interview mit Markus Katterle
Tipps von einem Profi-Feuerwerker
Er ist kein Fan von “bunten Blumensträußen” am Himmel und hält Silvester in Neukölln für eine “Nahkampfzone”: Markus Katterle ist ein alter Hase im Feuerwerksgeschäft. 1987 gründete er in Bielefeld FLASH ART. Die Firma ist mittlerweile an zwölf Standorten vertreten und bietet weltweit Multimedia-Shows mit Pyro-, Laser- und Wassertechnik an.
Zum ganzen Interview
Interview mit Svenja Koch
"Wir wollen die Menschen ein bisschen pieksen, mehr nicht!"
Seit Jahrzehnten macht das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt mit seiner Aktion “Brot statt Böller“ Schlagzeilen. Spenden statt Geld verpulvern lautet die Botschaft. Was genau steckt dahinter? Im Gespräch mit Britta Zachau erklärt Svenja Koch, Pressesprecherin von Brot für die Welt, wen die Aktion erreichen soll, was von den Spenden gekauft wird und dass niemand das Feiern an Silvester verteufeln will. Doch im Feuerwerksgeschäft eine Spendendose aufzustellen, ginge ihr auch zu weit: “Ich glaube nicht, dass es die Intention der Aktion ist, diese beiden Welten zu harmonisieren.”
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Interview mit Alexander Zimmer
Der Respekt uns Feuerwehrleuten gegenüber hat in den letzten Jahren stark abgenommen
Sie sind diejenigen, die eingreifen, wenn es an Silvester brenzlig wird – die Frauen und Männer der Feuerwehr. Brandamtmann Alexander Zimmer ist einer von ihnen. Seit 27 Jahren, davon zwanzig im gehobenen Dienst und als Einsatzleiter für größere Schadenslagen, ist er für die Berufsfeuerwehr Hagen im Einsatz.
Zum ganzen Interview
Interview mit Heidrun Fink
Silvester verbinde ich mit dem Jahresabschluss und der Hoffnung, dass es keine Unfälle mit Feuerwerk gibt.
Im Interview mit silvester.in verrät Heidrun Fink, Prüfleiterin für pyrotechnische Gegenstände bei der BAM, wie Silvesterfeuerwerk getestet wird und welche Kriterien es erfüllen muss, um in den Verkauf zu gelangen. Außerdem gibt sie Ratschläge, worauf man beim Abbrennen von Feuerwerk achten sollte.
Zum ganzen Interview
Rechtliche Fragen
Feuerwerkskörper unterliegen in Deutschland festen rechtlichen Auflagen, die einen möglichst sicheren Umgang mit ihnen sicherstellen sollen. Je größer die Gefahr, die von einem Feuerwerk ausgeht, desto strenger sind die Vorschriften. Grundlage sind das Sprengstoffgesetz und seine Verordnungen.
Feuerwerkskategorien
Pyrotechnische Gegenstände werden nach § 3a des Sprengstoffgesetzes in Kategorien eingeteilt. Seit der Umsetzung der EU-Pyrotechnikrichtlinie von 2007 gelten die Kategorien F1 bis F4 für Feuerwerk, T1 und T2 für Bühne und Theater sowie P1 und P2 für sonstige Gegenstände wie Signalmittel oder Airbag-Zünder. Die früheren Klassen I bis IV sind damit abgelöst. Jede Kategorie hat ein eigenes Mindestalter.
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Kategorie F1
Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Von ihm geht nur eine sehr geringe Gefahr aus, und es ist auch für geschlossene Räume vorgesehen. F1 darf das ganze Jahr verkauft und verwendet werden, an Personen ab 12 Jahren.
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Kategorie F2
Kleinfeuerwerk, also das typische Silvesterfeuerwerk. Verkauft wird es nur vom 29. bis 31. Dezember, bei einem Sonntag ab dem 28., und nur an Erwachsene ab 18 Jahren. Zünden dürfen sie es nur am 31. Dezember und 1. Januar. An allen anderen Tagen braucht es eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein, und das Feuerwerk muss zwei Wochen vorher bei der Behörde angezeigt werden.
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Kategorie F3
Mittelfeuerwerk. Erwerb und Verwendung setzen eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz voraus, das Mindestalter ist 18 Jahre. Ein Feuerwerk muss zwei Wochen vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
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Kategorie F4
Großfeuerwerk, von dem eine große Gefahr ausgeht und das nur Personen mit Fachkenntnissen verwenden dürfen. Das Mindestalter ist 21 Jahre, auch hier gilt die Anzeige zwei Wochen vorher, in der Nähe von Bahnstrecken, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen vier Wochen.
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Kategorie T1
Bühnenpyrotechnik mit geringer Gefahr, etwa für Theater, Konzerte und Shows. Das Mindestalter ist 18 Jahre.
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Kategorie T2
Bühnenpyrotechnik, die nur Personen mit Fachkenntnissen verwenden dürfen, also mit Erlaubnis oder Befähigungsschein. Das Mindestalter ist 21 Jahre.
Sprengstoffgesetz und Unfallverhütung
In Deutschland regeln mehrere Vorschriften die Herstellung und Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gelten für Betriebe, die mit Explosivstoffen umgehen, etwa bei Herstellung, Beförderung und Lagerung von Schwarzpulver, Sprengstoffen und Munition. Sie legen unter anderem Sicherheitsabstände, Personen- und Mengenbeschränkungen sowie Gefahrengruppen fest.
Daneben regeln das Sprengstoffgesetz und seine Verordnungen den Umgang mit Pyrotechnik:
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Das Sprengstoffgesetz (SprengG)
Das Sprengstoffgesetz regelt die wichtigsten relevanten Fragen zum Umgang mit Sprengstoffen und Pyrotechnik. In ihm enthalten sind zum Beispiel Paragraphen zur Regelung der Erlaubniserteilung, des Erwerbs und Verkaufs sowie verschiedene Schutzvorschriften zum Umgang mit den gefährlichen Materialien. Neben dem Sprengstoffgesetz kann das entsprechende Ministerium selbständig eigene rechtskräftige Erweiterungen und Ergänzungen zum Sprengstoffgesetz vornehmen, die Verordnungen zum Sprengstoffgesetz:
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Die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz regelt unter anderem die Zulassung pyrotechnischer Gegenstände, die Altersgrenzen, die Verkaufstage vor Silvester, die Tage, an denen Silvesterfeuerwerk gezündet werden darf, und die Fachkunde für den Befähigungsschein.
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Die 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
Die Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz betrifft vor allem die Lagerung pyrotechnischer Sätze und Gegenstände. Sie legt die Anforderungen an Lager und Lagerräume sowie die zulässigen Lagermengen fest.
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Die Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV)
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz regelt verschiedene Vorschriften wie die jeweiligen einzuhaltenden Sicherheitsabstände. Diese Vorschrift hat jedoch für die Pyrotechniker keine Bedeutung, ihre Einhaltung muss von den Ordnungsbehörden durchgesetzt und überwacht werden.
Die Debatte um das Silvesterfeuerwerk
Kaum ein Silvesterbrauch ist so umstritten wie das private Feuerwerk. Wir stellen die wichtigsten Argumente und Zahlen nebeneinander.
Was für ein Verbot angeführt wird
- Verletzungen und Einsätze: Jedes Jahr gibt es Verletzte durch Feuerwerk, und Polizei und Feuerwehr berichten von Angriffen auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht.
- Tiere: Haus-, Nutz- und Wildtiere reagieren auf den Lärm oft mit Panik.
- Feinstaub und Müll: Nach dem Umweltbundesamt setzt Silvesterfeuerwerk in Deutschland rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10) im Jahr frei. Das ist knapp ein Prozent der jährlichen Menge, konzentriert sich aber auf wenige Stunden.
Die Petition „Bundesweites Böllerverbot, jetzt!“ der Gewerkschaft der Polizei in Berlin hatte am 16. Juni 2026 rund 3,37 Millionen Unterschriften. In einer Forsa-Umfrage für RTL und ntv vom Dezember 2025 sprachen sich 60 Prozent für ein Verbot privaten Feuerwerks aus, 37 Prozent dagegen.
Was gegen ein Verbot angeführt wird
- Tradition: Für viele gehört das eigene Feuerwerk zum Jahreswechsel, und die meisten zünden es verantwortungsvoll.
- Gezielte statt pauschale Regeln: Verbotszonen an Brennpunkten, Kontrollen gegen illegale Böller und härtere Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte träfen die Ursachen genauer.
- Feinstaub einordnen: Das Umweltbundesamt hat seine Schätzung nach neuen Messungen von 4.200 bis 4.500 Tonnen auf 2.050 Tonnen im Jahr gesenkt.
- Branche: Für Hersteller und Handel ist das Silvestergeschäft der wichtigste Umsatz des Jahres.
Ein bundesweites Verbot müsste der Bund über das Sprengstoffrecht regeln, einzelne Städte richten bereits Verbotszonen ein. In der Schweiz stimmt die Bevölkerung am 29. November 2026 über eine Initiative ab, die lautes Feuerwerk verbieten will, in Wien ist alles ab Kategorie F2 schon heute verboten. Viele Städte in anderen Ländern setzen statt privater Raketen auf ein zentrales Feuerwerk oder auf Licht- und Drohnenshows.
Quellen: Umweltbundesamt, Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk (aktualisiert 19.01.2026); Petition „Bundesweites Böllerverbot, jetzt!“ (Stand 16.06.2026 nach GdP Berlin); Forsa für RTL/ntv, 1.002 Befragte am 15./16.12.2025; Schweizerische Bundeskanzlei, Abstimmungsvorlagen 29.11.2026.
Die Geschichte der Pyrotechnik
Schwarzpulver entstand in China, vermutlich als Nebenprodukt daoistischer Alchemie: Ein Text aus dem 9. Jahrhundert warnt bereits vor Verpuffungen. Die ersten Feuerwerke setzten auf Knall und Rauch, farbige Effekte kamen erst viel später hinzu. In Europa entwickelte sich die Feuerwerkskunst vor allem in Italien, ein friedliches Schaufeuerwerk ist 1379 in Vicenza überliefert. Im deutschen Raum ist ein Feuerwerkbuch um 1420 belegt, und 1506 soll in Konstanz ein Lustfeuerwerk auf einem Schiff auf dem Bodensee abgebrannt worden sein. Es gilt als eines der frühesten im deutschen Raum.
Besonders in der Barockzeit stellten Feuerwerke einen wichtigen Teil der höfischen Feste dar, was sich bis heute durch die sogenannten Barockfeuerwerke zeigt. In den darauf folgenden Jahrhunderten wurde die Pyrotechnik weiterentwickelt, bis aufwändige Feuerwerksdarstellungen heutzutage mit Computertechnik in ganz neuer Präzision möglich wurden.
In Amerika und Europa sind die Feuerwerke vor allem zu Silvester nicht mehr wegzudenken. Auch zu Feiertagen, aber auch zu großen privaten Feiern stellen sie eine beliebte Form der Unterhaltung dar. Auch zu Großveranstaltungen wie Fußballspielen und nicht zuletzt in der Bühnentechnik spielen Feuerwerke eine wichtige Rolle.
Der Brauch des Feuerwerks zu Silvester
Oft heißt es, das Böllern gehe auf heidnische Bräuche zurück, mit denen böse Geister vertrieben werden sollten. Belegt ist das nicht, für einen germanischen Lärmbrauch gegen Geister gibt es keine Quellen. Mit Pulver gezielt Lärm zu machen, ist seit der frühen Neuzeit üblich. Konkrete Belege für das Schießen zu Weihnachten und Neujahr gibt es ab dem 17. Jahrhundert, etwa aus Berchtesgaden 1666.
Zum Massenbrauch wurde privates Silvesterfeuerwerk erst im 20. Jahrhundert. In der Bundesrepublik war Kleinfeuerwerk ab 1953 wieder frei erhältlich, und in den Wirtschaftswunderjahren wurde das Feuerwerk um Mitternacht zur Selbstverständlichkeit. Seit 1977 beschränkt die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen auf den Jahreswechsel. Mehr über die Herkunft der Silvesterbräuche lesen Sie in unserem Überblick zum Silvesterbrauch.

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